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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle über Irene Kurmann als persönliche Beraterin getätigten Bestellungen und regeln das Rechtsverhältnis zwischen der Vorwerk Schweiz AG (Pilatusstrasse 29, 6036 Dierikon, Schweiz) (nachfolgend „Vorwerk Schweiz“) und dem Käufer (nachfolgend „Kunde“).

Vertragsschluss

Der Kunde bestätigt mit seiner Unterschrift, dass er mit dem Kaufvertrag auf der Basis dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden ist.
Der Rücktritt vom Kaufvertrag ist ausgeschlossen. Vorwerk Schweiz verkauft ausschliesslich an Endverbraucher. Dem Kunden ist es nicht gestattet, die Ware gewerblich weiterzuveräussem. Bestellungen in nicht haushaltsüblichen Mengen können ohne Begründung abgelehnt werden.

Lieferbedingungen

Vorwerk Schweiz liefert ausschliesslich in die Schweiz. Die Lieferung gilt mit Aufgabe der Sendung beim Paket- und Briefdienstleister als erbracht. Die Lieferzeit beträgt zwischen 5 und 7 Arbeitstagen. Im Falle, dass eine Lieferfrist nicht eingehalten werden kann, steht dem Kunden ab dem 30. Kalendertag nach dem ursprünglich vereinbarten Liefertermin das Recht zu, Vorwerk Schweiz eine Nachfrist zu setzen und bei der Nichteinhaltung vom Vertrag zurückzutreten. Weitere Ansprüche gegenüber Vorwerk Schweiz sind ausgeschlossen.

Gewährleistung

Bei Mängeln für Produkte im privaten Gebrauch gilt die gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren. Bei Produkten, welche nicht für den persönlichen oder familiären Gebrauch bestimmt sind, sondern gewerblich eingesetzt werden und / oder wenn die Rechnungsadresse eine Firmenadresse ist, wird die gesetzliche Gewährleistung auf 6 Monate verkürzt.

Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Ablieferung an den Kunden. Vorwerk Schweiz kann die Gewährleistung nach eigenem Ermessen durch Reparatur oder Ersatz des Produkts erfüllen. Die weiteren gesetzlichen Möglichkeiten zur Erbringung der Gewährleistung werden ausgeschlossen. Insbesondere hat der Kunde kein Anrecht auf Rücktritt vom Vertrag oder auf Rückerstattung des Kaufpreises.

Wird die Gewährleistung durch Reparatur des Produkts erbracht, beträgt die Gewährleistungsfrist 2 Jahre (bei gewerblichem Gebrauch 6 Monate) auf die ersetzten Teile. Auf die nicht ersetzten Teile läuft die Gewährleistungsfrist ungehemmt weiter.

Wird die Gewährleistung durch Austausch des Produkts erbracht, beträgt die Gewährleistungsfrist 2 Jahre (bei gewerblichem Gebrauch 6 Monate) auf das neue Produkt. Von der Gewährleistung und der Gewährleistungsverlängerung nicht erfasst sind Arbeiten, die nicht von Vorwerk Schweiz oder von dieser autorisierten Personen ausgeführt werden, ebenso Funktionsstörungen oder Mängel am Gerät selbst oder an Zusatz- und Bedicnungsteilen, die auf Verschulden des Benutzers, namentlich auf Benutzungsfehler, unsachgemässe Behandlung oder auf äussere Einflüsse wie Stromunterbruch, Blitz, Wassereinbruch, Frost, oder auf den Transport des Geräts zurückzuführen sind.

Gewährleistungsverlängerung

Verlängert der Kunde die Gewährleistung um eine Garantie, so gelten für die Dauer der Garantie dieselben Bedingungen, welche auch während der gesetzlichen Gewährleistung gemäss dieser AGB gelten. Abweichend zur gesetzlichen Gewährleistung endet die Garantie jedoch in jedem Fall mit Ablauf ihrer beim Abschluss vereinbarten Dauer, insbesondere wird sie durch die Erbringung von Leistungen von Vorwerk Schweiz nicht verlängert.

Prüfpflicht und Mängelrüge

Der Kunde hat das gelieferte Produkt innert 5 Arbeitstagen zu prüfen und Vorwerk Schweiz sofort schriftlich allfällige Mängel anzuzeigen. Unterlässt er dies, so gilt das Produkt als genehmigt. Bei Speditionslieferungen ist ein allfälliger Lieferschaden auf dem Lieferschein zu vermerken. Ergeben sich
später Mängel, so muss d ie schriftlic he Anzeige innert 5 Tagen nach der Entdeckung erfolgen, ansonsten das Produkt auch in Bezug auf diese Mängel als genehmigt gilt.

Haftungsbeschränkung

Die Haftung richtet sich nach den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen. Allerdings haftet Vorwerk Schweiz in keinem Fall für leichte Fahrlässigkeit, indirekte und mittelbare Schäden und Folgeschäden und entgangenen Gewinn, nicht realisierte Einsparungen, Schäden aus Lieferverzug, sowie
jegliche Handlungen und Unterlassungen der mit Vorwerk Schweiz in Verbindung stehenden Personen, sei dies vertraglich oder ausservertraglich (Mitarbeiter, Hilfspersonen und Vertreter von Vorwerk Schweiz).

Im Übrigen lehnt Vorwerk Schweiz die Haftung bei Vorliegen folgender Fälle ab:

  • unsachgemässe, vertragswidrige oder widerrechtliche Lagerung, Einstellung oder Benutzung der Produkte;
  • Einsatz inkompatibler Ersatz- oder Zubehörteile;
  • unterlassene Wartung und/oder unsachgemässe Abänderung oder Reparatur der Produkte durch die Kundschaft oder einen Dritten;
  • höhere Gewalt, insbesondere Elementar-, Feuchtigkeits-, Sturz- und Schlagschäden usw., welche nicht durch Vorwerk Schweiz zu vertreten sind, und behördliche Anordnungen;

Die unter dem Punkt „Haftungsbeschränkung“ genannten Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend auch zugunsten der Mitarbeiter, Hilfspersonen und Vertreter von Vorwerk Schweiz.

Mündliche Vereinbarungen

Nur die im Original des Kaufvertrages schriftlich festgelegten Bedingungen gelten als von Vorwerk Schweiz und dem Kunden gültig vereinbart. Mündliche Vereinbarungen werden nicht anerkannt.

Abtretung

Vorwerk Schweiz kann ihre Forderungen aus dem vorliegenden Kaufvertrag Dritten (nachfolgend Rechtsnachfolgerin) abtreten.

Zahlungsarten und Zahlungskonditionen

Dem Kunden stehen verschiedene Zahlungsarten zur Verfügung.

Wählt der Kunde die Optionen „CembraPay Rechnung“, „CembraPay in 3″ oder „CembraPay ZERO“ so wird die Kaufpreisforderung von Vorwerk Schweiz an die CembraPay AG, Bändliweg20, 8048 Zürich (nachfolgend „CembraPay“) abgetreten. Zudem erfolgt im Auftrag der CembraPay bei der Intrum Justitia AG eine Bonitätsprüfung. Der Kunde tritt ausserdem in ein zusätzliches vertragliches Verhältnis mit der CembraPay.

Die Einzelheiten dieses zusätzlichen vertraglichen Verhältnisses sind in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der CembraPay geregelt. Der Kunde bestätigt mit der Wahl von „CembraPay Rechnung“, „CembraPay in 3“ oder „CembraPay ZERO“, dass er die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der CembraPay gelesen und verstanden hat und diese akzeptiert.

Wählt der Kunde Vorauskasse als Zahlungsart, so erfolgt die Lieferung erst nach Eingang der Zahlung.

Zahlungsverzug

Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber Vorwerk Schweiz nicht oder nur teilweise nach, kann Vorwerk Schweiz die Lieferung von Produkten an den Kunden sofort einstellen.

Wählt der Kunde die Zahlungsart Vorauskasse, so ist die Vorausrechnung innert 10 Tagen ab Erhalt der Rechnung zu bezahlen. Vorwerk Schweiz erhebt für die 3. Mahnung eine Umtriebscntschädigung von CHF 20.-. Kommt der Kunde der 3. Mahnung nicht nach, wird der Kauf durch Vorwerk Schweiz storniert.

Teilungültigkeit

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig oder unwirksam sein, so hat dies keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und dieser AGB insgesamt.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Auf sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Kaufvertrag, einschliesslich Streitigkeiten über das Zustandekommen, Verbindlichkeit, Änderung oder Beendigung findet schweizerisches Recht (unter Ausschluss des Wiener Kaufrechtsübereinkommens CISG) Anwendung. Für sämtliche Streitigkeiten sind ausschliesslich die ordentlichen Gerichte am Sitz von Vorwerk Schweiz zuständig. Zwingende gesetzliche Gerichtsstandbestimmungen bleiben vorbehalten.

Datenschutz

In unserer Datenschutzerklärung informieren wir unsere Kunden/innen und Interessent/innen darüber, wie wir mit Personendaten umgehen und diese bearbeiten. Die Datenschutzerklärung von Vorwerk kann auf www.vorwerk.ch eingesehen werden.

Werbe- und Marketingzwecke:
Unser/e Kund/in oder Interessent/in nimmt zur Kenntnis, dass die Vorwerk Schweiz AG, die Vorwerk Gruppe und der/die Berater/in die Personendaten zu Werbe- und Marketingzwecken inkl. Direktmarketing nutzen können. Dies beinhalten insbesondere die Mitteilung von Informationen rund um unsere Vorwerk Produkte und allen damit verbundenen Themen.
Die Mitteilungen können auch Hinweise auf Partnerangebote enthalten. Bei elektronischem Direktmarketing besteht eine jederzeitige Ablehnungsmöglichkeit.

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